Zurück zum Glossar

Zeitarbeit (Leiharbeit): Definition und Ablauf

Zeitarbeit – auch Leiharbeit – ist die flexibelste Form des Fremdpersonaleinsatzes. Dieser Eintrag erklärt Begriff, Dreieck, Regeln und Vorteile.

Key Facts
  • Gebräuchliche Bezeichnung für die Arbeitnehmerüberlassung.
  • Dreieck aus Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.
  • Geregelt im AÜG (Erlaubnis, Höchstdauer, Equal Pay).
  • Flexibelste Form des Fremdpersonaleinsatzes.

Definition und Einordnung

Zeitarbeit (auch Leiharbeit) ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Arbeitnehmerüberlassung: Ein Personaldienstleister überlässt seine Arbeitnehmer vorübergehend einem Einsatzbetrieb. Es entsteht ein Dreieck aus Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.

Der Verleiher bleibt Arbeitgeber und zahlt Lohn und Beiträge; der Entleiher ist im Einsatz weisungsbefugt. Für Beschäftigte kann Zeitarbeit ein Einstieg in den Arbeitsmarkt oder – über Temp-to-Perm – der Weg in eine Festanstellung sein.

Welche Regeln gelten in der Zeitarbeit?

Die Zeitarbeit ist im AÜG geregelt: Erlaubnispflicht des Verleihers, Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten sowie Equal Pay und Equal Treatment. Diese Regeln sind fristen- und personenbezogen und müssen laufend überwacht werden.

Häufige Fragen

Ist Zeitarbeit dasselbe wie Leiharbeit?

Ja, die Begriffe sind gleichbedeutend; rechtlich spricht man von Arbeitnehmerüberlassung.

Welche Vorteile bietet Zeitarbeit für Unternehmen?

Flexibilität bei Auftragsspitzen und Ausfällen, geringerer Rekrutierungsaufwand und die Möglichkeit, Kräfte vor einer Festanstellung im Einsatz kennenzulernen.

Wie lange darf Zeitarbeit dauern?

Grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher; Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen.

Verwandte Begriffe

Mehr erfahren

Interesse am Thema? Mehr Infos anfordern

Kurz das Formular ausfüllen – wir melden uns mit weiterführenden Informationen.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt · jederzeit abbestellbar
Link kopiert