Definition und Einordnung
Zeitarbeit (auch Leiharbeit) ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Arbeitnehmerüberlassung: Ein Personaldienstleister überlässt seine Arbeitnehmer vorübergehend einem Einsatzbetrieb. Es entsteht ein Dreieck aus Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer.
Der Verleiher bleibt Arbeitgeber und zahlt Lohn und Beiträge; der Entleiher ist im Einsatz weisungsbefugt. Für Beschäftigte kann Zeitarbeit ein Einstieg in den Arbeitsmarkt oder – über Temp-to-Perm – der Weg in eine Festanstellung sein.
Welche Regeln gelten in der Zeitarbeit?
Die Zeitarbeit ist im AÜG geregelt: Erlaubnispflicht des Verleihers, Höchstüberlassungsdauer von grundsätzlich 18 Monaten sowie Equal Pay und Equal Treatment. Diese Regeln sind fristen- und personenbezogen und müssen laufend überwacht werden.