Wie hilft Pactos bei der Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit?
Es dokumentiert, es entscheidet nicht. Weisungswege, eigene Betriebsmittel, Abnahmen und Vertretungsregelung stehen am Einsatz und sind im Prüfungsfall belegbar. Die rechtliche Bewertung bleibt eine Frage der Vertragsgestaltung und der tatsächlichen Durchführung; im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV.
Wir kaufen Festpreisprojekte ein, keine Stunden. Passt das?
Ja. Werk- und Dienstleistungen laufen mit eigenem Leistungsgegenstand und Abnahme je Meilenstein, nicht über Zeitnachweise. Time-and-Material und Festpreis lassen sich nebeneinander führen, die Rechnungsprüfung greift auf das zu, was jeweils vereinbart ist.
Gilt die Höchstüberlassungsdauer auch für Sachbearbeitung und Technik?
Ja, sie hängt an der Überlassung, nicht an der Tätigkeit. Die Uhr läuft je Person und Entleiher und berücksichtigt Unterbrechungen. Tarifliche Abweichungen sind möglich und werden mit ihrer Grundlage dokumentiert.
Beauftragung passiert bei uns in der Fachabteilung. Ändert Pactos das?
Die Zuständigkeit bleibt, wo sie ist. Was sich ändert, ist die Sichtbarkeit: Der Bedarf läuft durch eine Vorlage und die Freigabestufen, die Sie festlegen. Einkauf und Controlling sehen dasselbe Bild wie die Fachabteilung.
Was passiert mit Systemzugängen nach Projektende?
Zugänge und ausgegebene Mittel hängen am Einsatz. Endet er, steht auf der Offboarding-Liste, was zurückzunehmen ist, mit Verantwortlichem und Datum. Die Rücknahme selbst nimmt Ihre IT vor, dokumentiert wird sie hier.
Wie kommen Tagessätze und Rechnungen zusammen?
Sätze liegen am Rahmenvertrag und am Einsatz, nicht im Einzelfall. Die Rechnungsvorschau zeigt vor der Rechnung, was der Einsatz kostet; die Prüfung gleicht Rechnung, Freigabe und Nachweis ab und markiert Abweichungen.