Zurück zum Glossar

Equal Pay in der Zeitarbeit: Definition

Equal Pay sichert Leiharbeitnehmern gleiches Entgelt zu. Dieser Eintrag erklärt den Grundsatz, den § 8 AÜG, ab wann Equal Pay greift und welche Sanktionen drohen.

Key Facts
  • Grundsatz gleichen Entgelts für gleiche Arbeit (§ 8 AÜG).
  • Greift spätestens nach neun Monaten, angeglichen ab dem 10. Monat.
  • Tariflich (Branchenzuschläge) bis 15 Monate möglich.
  • Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer nach § 13 AÜG.

Definition und Einordnung

Equal Pay bezeichnet den Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für gleiche Arbeit dasselbe Entgelt erhalten wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Entleihers. Er ist Teil der Gleichstellung nach dem AÜG und umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern jede Vergütung – etwa Zulagen, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge.

Verdient der Leiharbeitnehmer bereits besser als das Stammpersonal, wird sein Entgelt durch die Besitzstandswahrung nicht abgesenkt.

Ab wann greift Equal Pay?

Nach § 8 AÜG gilt Equal Pay spätestens nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes beim selben Entleiher; ab dem zehnten Monat muss das Entgelt angeglichen sein. Pausen unter drei Monaten unterbrechen die Frist nicht. Über einen Branchenzuschlagstarifvertrag kann die Angleichung auf bis zu 15 Monate gestreckt werden, mit stufenweiser Annäherung nach etwa sechs Wochen Einarbeitung. Nach § 13 AÜG haben Leiharbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über den maßgeblichen Vergleichslohn.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Wird Equal Pay nicht rechtzeitig umgesetzt, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, der Entzug der Erlaubnis und Differenzzahlungen an die Zeitarbeiter. Eine automatische Fristenüberwachung im VMS macht den Stichtag rechtzeitig sichtbar.

Häufige Fragen

Gilt Equal Pay auch für Zulagen und Sonderzahlungen?

Ja. Die Angleichung betrifft jede Vergütung – neben dem Grundlohn auch Zulagen, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge.

Habe ich Anspruch auf Auskunft über den Vergleichslohn?

Ja. Nach § 13 AÜG können Leiharbeitnehmer vom Entleiher Auskunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter verlangen.

Was ist der Unterschied zu Equal Treatment?

Equal Pay betrifft das Entgelt, Equal Treatment die sonstigen wesentlichen Arbeitsbedingungen; Equal Treatment gilt grundsätzlich ab dem ersten Tag.

Verwandte Begriffe

Mehr erfahren

Interesse am Thema? Mehr Infos anfordern

Kurz das Formular ausfüllen – wir melden uns mit weiterführenden Informationen.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt · jederzeit abbestellbar
Link kopiert