Definition und Einordnung
Das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist das deutsche Gesetz, das die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern regelt. Es schützt Leiharbeitnehmer und legt den Rahmen fest, in dem Verleiher und Entleiher zusammenarbeiten dürfen.
Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1972 und wurde mehrfach reformiert. Die Reform 2017 brachte die zentralen Verschärfungen: eine feste Höchstüberlassungsdauer und die Konkretisierung von Equal Pay.
Was regelt das AÜG konkret?
Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht des Verleihers (§ 1), die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§ 1 Abs. 1b), die Gleichbehandlung und Equal Pay (§ 8), der Auskunftsanspruch der Leiharbeitnehmer (§ 13) sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen (§§ 9, 10).
Welche Folgen haben Verstöße?
Je nach Verstoß sind die Verträge unwirksam, es entsteht ein fingiertes Arbeitsverhältnis zum Entleiher, und es drohen Bußgelder sowie der Verlust der Erlaubnis. Weil die Regeln fristen- und personenbezogen sind, ist ihre Einhaltung eine laufende Aufgabe – am besten automatisiert überwacht statt in Tabellen.