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Personaldienstleister (PDL): Definition und Rolle

Der Personaldienstleister stellt das Fremdpersonal bereit. Dieser Eintrag erklärt die Rolle, die Pflichten und wie Einsatzbetriebe mehrere PDL steuern.

Key Facts
  • Unternehmen, das Arbeitskräfte überlässt oder vermittelt.
  • In der Zeitarbeit der Verleiher und Arbeitgeber des Zeitarbeiters.
  • Benötigt die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
  • Trägt Pflichten zu Lohn, Sozialversicherung und Equal Pay.

Definition und Einordnung

Ein Personaldienstleister (PDL) ist ein Unternehmen, das Arbeitskräfte überlässt oder vermittelt. In der Zeitarbeit ist er der Verleiher und zugleich Arbeitgeber des Zeitarbeiters – er schließt mit dem Entleiher den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und braucht die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

Wie steuert man mehrere Personaldienstleister?

Setzen Unternehmen mehrere Dienstleister parallel ein, wird Vergleichbarkeit entscheidend: Fill-Rate, Geschwindigkeit, Qualität und Preis sollten anbieterübergreifend messbar sein. Ein VMS bündelt alle Dienstleister auf einer Plattform und liefert neutrale Leistungsdaten für eine faire Dienstleistersteuerung.

Häufige Fragen

Welche Erlaubnis braucht ein Personaldienstleister?

Für die Arbeitnehmerüberlassung die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit – zunächst befristet auf ein Jahr, nach drei Jahren unbefristet möglich.

Ist der Personaldienstleister oder der Kunde der Arbeitgeber?

Der Personaldienstleister ist der Arbeitgeber des Zeitarbeiters. Der Kunde (Entleiher) hat nur das Weisungsrecht im Einsatz.

Was ist der Unterschied zwischen Überlassung und Vermittlung?

Bei der Überlassung bleibt der PDL Arbeitgeber; bei der Vermittlung wird die Kraft direkt beim Kunden angestellt, meist gegen Provision.

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