Pactos behält AÜG-Fristen, Erlaubnisse und Bescheinigungen im Blick und zeigt frühzeitig, wenn bei einem Einsatz ein Nachweis oder eine Frist ausläuft.
Was wann abläuft
Unternehmen steuern ihre Arbeitnehmerüberlassung mit Pactos








Erlaubnis prüfen, Fristen im Auge behalten, Nachweise aktuell halten: In der Arbeitnehmerüberlassung fällt das an, bevor die erste Person startet, und bleibt über den ganzen Einsatz bestehen. Meist läuft es von Hand, für jeden Dienstleister und jede Person einzeln.
Erlaubnis und Nachweise einholen
Fristen von Hand nachhalten
Fristen werden zu spät erkannt
Fehlt die Erlaubnis oder werden Sozialabgaben nicht abgeführt, trägt der Entleiher das Risiko: über die Subsidiärhaftung und bis zur Unwirksamkeit des Überlassungsvertrags. Eine verpasste Frist ist damit kein Formfehler, sondern Ihr Risiko.
In der Arbeitnehmerüberlassung hängt jede Pflicht an einer konkreten Person und ihrem Einsatz. Wer Vendor- und Workforce-Management in einem System abbildet, muss Compliance nicht separat verwalten: Erlaubnis, Fristen und Bescheinigungen sind direkt mit Dienstleister, Person und Einsatz verknüpft. Fehlt ein gültiger Nachweis, kann die Person gar nicht erst eingeplant werden.
Sie erteilen einmal die Vollmacht. Danach holt Pactos die Nachweise direkt bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der Bundesagentur für Arbeit ein. So entsteht ein gemeinsamer Vorgang für Endkunde und Dienstleister, statt dieselbe Anfrage doppelt zu stellen.
Diese Seite beschreibt die Vertragsform Arbeitnehmerüberlassung. Die Lösung dahinter, mit Datenpaket, Dienstleisterportal und Reporting, steht vollständig auf der Produktseite.
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