Definition und Einordnung
Compliance bezeichnet die Einhaltung aller gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Vorgaben. Im Fremdpersonal betrifft das vor allem das AÜG, die Sozialversicherung, den Arbeitsschutz und die Prüfung der Nachweise von Dienstleistern.
Compliance ist dabei keine einmalige Kontrolle, sondern ein Dauerzustand: Erlaubnisse, Nachweise und Fristen ändern sich laufend und müssen fortlaufend überwacht werden.
Welche Compliance-Risiken bestehen im Fremdpersonal?
Zu den zentralen Risiken zählen die Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge, das Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer, Verstöße gegen Equal Pay sowie Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Verstöße können Bußgelder, Nachzahlungen und den Verlust der Erlaubnis nach sich ziehen.
Wie automatisiert man Compliance im Fremdpersonal?
Manuelle Prüfungen per Papier und Tabelle sind fehleranfällig und immer nur eine Momentaufnahme. Wirksame Compliance prüft Erlaubnisse, Nachweise und Fristen fortlaufend und warnt automatisch, bevor etwas abläuft. Pactos übernimmt das als neutraler Dritter – mit täglicher Kontrolle der AÜG-Erlaubnis und automatisierter Anfrage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen.