Definition und Einordnung
Die ANÜ-Erlaubnis (auch AÜG- oder Verleiherlaubnis) ist die behördliche Genehmigung, die ein Verleiher nach § 1 AÜG benötigt, um Arbeitnehmer gewerbsmäßig an Dritte zu überlassen. Sie ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt Zeitarbeit anbieten zu dürfen.
Erteilt wird die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, die dabei die Zuverlässigkeit des Verleihers prüft. Die erste Erlaubnis ist auf ein Jahr befristet und wird jährlich verlängert; nach drei ununterbrochenen Jahren kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.
Ein Logistiker setzt zehn Personaldienstleister ein. Läuft bei einem die ANÜ-Erlaubnis aus, ohne dass es auffällt, riskiert der Einsatzbetrieb ein fingiertes Arbeitsverhältnis zu den überlassenen Kräften. Eine tägliche automatische Prüfung fängt das ab, bevor daraus ein Schaden wird.
Rechtlicher Rahmen und Folgen
Verleiht ein Unternehmen ohne gültige Erlaubnis, sind der Überlassungs- und der Arbeitsvertrag nach §§ 9, 10 AÜG unwirksam – es kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entstehen. Hinzu kommen Bußgelder und der Verlust der Erlaubnis.
Wie prüft man die ANÜ-Erlaubnis eines Dienstleisters?
Die Bundesagentur für Arbeit führt ein Verzeichnis erlaubter Verleiher, das eine erste Prüfung ermöglicht. Zuverlässiger ist die laufende Kontrolle: Erlaubnisse sind befristet, können auslaufen oder widerrufen werden – eine einmalige Prüfung zu Vertragsbeginn genügt nicht. Pactos prüft die AÜG-Erlaubnis aller Dienstleister automatisiert und täglich und warnt, sobald eine Erlaubnis fehlt oder ausläuft.