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ANÜ-Erlaubnis: Definition und Pflicht

Ohne ANÜ-Erlaubnis darf niemand gewerbsmäßig Personal verleihen. Dieser Eintrag erklärt die Rechtsgrundlage, Befristung und Prüfung – und warum Einsatzbetriebe sie laufend kontrollieren sollten.

Key Facts
  • Rechtsgrundlage ist § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
  • Erteilt und überwacht wird sie von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die erste Erlaubnis ist befristet (zunächst ein Jahr); nach drei Jahren ist eine unbefristete möglich.
  • Ohne Erlaubnis sind Überlassungs- und Arbeitsvertrag nach §§ 9, 10 AÜG unwirksam.

Definition und Einordnung

Die ANÜ-Erlaubnis (auch AÜG- oder Verleiherlaubnis) ist die behördliche Genehmigung, die ein Verleiher nach § 1 AÜG benötigt, um Arbeitnehmer gewerbsmäßig an Dritte zu überlassen. Sie ist die Grundvoraussetzung, um überhaupt Zeitarbeit anbieten zu dürfen.

Erteilt wird die Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit, die dabei die Zuverlässigkeit des Verleihers prüft. Die erste Erlaubnis ist auf ein Jahr befristet und wird jährlich verlängert; nach drei ununterbrochenen Jahren kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden.

Praxisbeispiel

Ein Logistiker setzt zehn Personaldienstleister ein. Läuft bei einem die ANÜ-Erlaubnis aus, ohne dass es auffällt, riskiert der Einsatzbetrieb ein fingiertes Arbeitsverhältnis zu den überlassenen Kräften. Eine tägliche automatische Prüfung fängt das ab, bevor daraus ein Schaden wird.

Rechtlicher Rahmen und Folgen

Verleiht ein Unternehmen ohne gültige Erlaubnis, sind der Überlassungs- und der Arbeitsvertrag nach §§ 9, 10 AÜG unwirksam – es kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entstehen. Hinzu kommen Bußgelder und der Verlust der Erlaubnis.

Wie prüft man die ANÜ-Erlaubnis eines Dienstleisters?

Die Bundesagentur für Arbeit führt ein Verzeichnis erlaubter Verleiher, das eine erste Prüfung ermöglicht. Zuverlässiger ist die laufende Kontrolle: Erlaubnisse sind befristet, können auslaufen oder widerrufen werden – eine einmalige Prüfung zu Vertragsbeginn genügt nicht. Pactos prüft die AÜG-Erlaubnis aller Dienstleister automatisiert und täglich und warnt, sobald eine Erlaubnis fehlt oder ausläuft.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine ANÜ-Erlaubnis zu bekommen?

Das hängt von der Bearbeitung der zuständigen Agentur ab. Wichtig ist: Sie muss vor der ersten Überlassung vorliegen – rückwirkend heilt sie nichts.

Kann eine ANÜ-Erlaubnis wieder entzogen werden?

Ja. Bei Unzuverlässigkeit, wiederholten Verstößen oder Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer kann die Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis widerrufen oder nicht verlängern.

Reicht eine ANÜ-Erlaubnis, um einen Werkvertrag abzusichern?

Nein. Eine vorsorgliche Erlaubnis schützt nicht, wenn eine verdeckte Überlassung nicht offengelegt wird – hier drohen weiterhin die Folgen der §§ 9, 10 AÜG.

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