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Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB): Definition

Die UBB ist der zentrale Nachweis gegen die Subsidiärhaftung. Dieser Eintrag erklärt, was sie belegt, wer sie ausstellt und wo ihre Grenzen liegen.

Key Facts
  • Nachweis über ordnungsgemäß abgeführte Beiträge oder Abgaben.
  • Ausgestellt von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Behörden.
  • Wichtigste Absicherung gegen die Subsidiärhaftung.
  • Muss laufend geprüft werden – Stundungen sind meist nicht erfasst.

Definition und Einordnung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) ist ein Nachweis einer Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Behörde, dass ein Unternehmen seine Beiträge oder Abgaben ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Fremdpersonal belegt sie, dass ein Dienstleister seinen Pflichten nachkommt.

Warum ist die UBB so wichtig – und wo liegen ihre Grenzen?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind ein wichtiger Baustein bei der Prüfung von Personaldienstleistern. Entscheidend ist die laufende Prüfung: Eine gültige Bescheinigung von vor Monaten sagt nichts über den heutigen Stand. Wichtig zu wissen: Stundungen – also hinausgeschobene Fälligkeiten – werden von Unbedenklichkeitsbescheinigungen typischerweise nicht erfasst und nur auf ausdrückliche Nachfrage offengelegt. Pactos holt und prüft die Nachweise automatisiert bei den Stellen ein.

Häufige Fragen

Welche Stellen stellen eine UBB aus?

Vor allem Krankenkassen (Sozialversicherungsbeiträge), Berufsgenossenschaften (BG-Beiträge) und das Finanzamt (Steuern).

Warum reicht eine einmalige UBB nicht?

Sie ist eine Momentaufnahme. Ein heute unbedenklicher Dienstleister kann kurz darauf in Rückstand geraten – nötig ist die laufende Prüfung.

Deckt die UBB auch gestundete Beiträge auf?

In der Regel nicht. Stundungen werden meist nicht ausgewiesen und müssen bei Krankenkasse oder Dienstleister ausdrücklich erfragt werden.

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