Definition und Einordnung
Ein Verrechnungssatz (Stundenverrechnungssatz, SVS) ist das Honorar, das ein Kundenunternehmen an einen Personaldienstleister für die Überlassung eines Zeitarbeiters pro Stunde zahlt. Obwohl die Zeitarbeiter beim Kunden arbeiten, erhalten sie ihren Lohn vom Personaldienstleister, da dieser ihr formeller Arbeitgeber ist – der SVS ist die Gegenleistung, aus der der Dienstleister diesen Lohn und alle weiteren Kosten deckt.
Rechtlich prägt der Gleichstellungsgrundsatz des AÜG das Entgelt: Spätestens nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes greift Equal Pay; besteht ein Branchenzuschlagstarifvertrag, verschiebt sich die volle Angleichung auf bis zu 15 Monate. Höhe und Fälligkeit des SVS werden zwischen Dienstleister und Kunde im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) einzelvertraglich vereinbart.
Ein Kunde zahlt für eine Fachkraft einen Verrechnungssatz von 2,0x des Stundenlohns. Der Satz wirkt hoch – doch weil der Kunde keine Urlaubs-, Kranken- und Rekrutierungskosten trägt und nur geleistete Stunden bezahlt, liegen die tatsächlichen Kosten je produktiver Stunde oft nahe an denen einer vergleichbaren Festanstellung.
Woraus setzt sich der Verrechnungssatz zusammen?
Ausgangspunkt sind die Kosten, die dem Personaldienstleister pro Einsatzstunde entstehen. Der SVS liegt daher deutlich über dem Stundenlohn des Mitarbeiters, der bereits enthalten ist. Zu den einkalkulierten Kosten zählen der Lohn bzw. das Gehalt, die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung, Rückstellungen für Krankheit und Urlaub, mögliche Branchenzuschläge sowie allgemeine Aufwände wie Lohnbuchhaltung, Rücklagen und Fixkosten (Miete, Internet). Hinzu kommen überlassungsspezifische Kosten für Rekrutierung, Unterkünfte und Transport zum Einsatzort.
Wie werden Verrechnungssätze kalkuliert?
Der SVS bildet ab, welcher Wert für eine Stunde Zeitarbeit in Rechnung gestellt wird – inklusive aller Kosten und eines Gewinnzuschlags. Feste, branchenweit gültige Stundensätze gibt es nicht, da Kosten und Gewinnzuschlag immer individuell berechnet werden. In der Praxis wird meist ein Multiplikator zwischen 1,8x und 2,2x auf den Stundenlohn des Mitarbeiters angewendet. Vergleichbar werden Angebote nur, wenn Qualifikation, Leistungsumfang und Konditionen gleich definiert sind – idealerweise über eine Ausschreibung und einen Rahmenvertrag.
Warum ist Zeitarbeit trotz höherer Sätze wirtschaftlich?
Der SVS erscheint zunächst hoch – dennoch lohnt sich Zeitarbeit oft. Sinnvoll ist der Vergleich des produktiven Stundenlohns: Beim Stammpersonal ist der Kunde der Arbeitgeber und zahlt auch Urlaubs- und Krankheitstage; unter Berücksichtigung dieser Fehltage arbeitet eine Kraft nur an rund 77 % der geplanten Arbeitstage, wird aber zu 100 % bezahlt. Beim Zeitarbeiter ist der Personaldienstleister der Arbeitgeber – der Kunde bezahlt nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Hinzu kommen nicht-quantifizierbare Vorteile: Kräfte lassen sich vor einer Festanstellung im Einsatz testen, Auftrags- und Personalschwankungen flexibel abfedern, der eigene Rekrutierungsaufwand entfällt, und Lohnnebenkosten sowie Ausfallrisiken trägt der Dienstleister.