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Branchenzuschlagstarifvertrag: Definition

Branchenzuschläge erhöhen das Zeitarbeitsentgelt je nach Einsatzbranche und -dauer. Dieser Eintrag erklärt die neunstufige Systematik, die Rechtsgrundlage und den Zusammenhang mit Equal Pay.

Key Facts
  • Ermöglicht die stufenweise Annäherung des Zeitarbeitsentgelts an das der Stammbeschäftigten.
  • Progressive Steigerung um bis zu 65 %, gestaffelt nach neun Entgeltgruppen.
  • Zwei Flächentarifverträge (DGB mit BAP und iGZ; seit 2023 im GVP vereint).
  • Verlängert die volle Equal-Pay-Angleichung tariflich von 9 auf bis zu 15 Monate.

Definition und Einordnung

Durch Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) erhalten Zeitarbeiter eine stufenweise Annäherung an das Entgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter: Zum tariflichen Basislohn kommen nach einer bestimmten Einsatzzeit im selben Kundenbetrieb Aufschläge hinzu. Der Grundsatz der Gleichstellung ist im AÜG verankert, darf aber durch Tarifverträge modifiziert werden.

Nicht jeder Zeitarbeiter erhält Branchenzuschläge – sie gelten nur für Personaldienstleister und Mitarbeiter bestimmter Branchen. Die Branchenzugehörigkeit müssen die Entleiher angeben; sie kann etwa bei der Agentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern oder dem Gewerbeamt erfragt werden. Die Höhe variiert je Branche und steigt im Zeitverlauf progressiv um bis zu 65 % – die Verantwortung für die Gewährung trägt der Personaldienstleister.

Wie hängt der TV BZ mit Equal Pay zusammen?

Als Teil des Gleichstellungsgrundsatzes (§ 8 AÜG) sichert das gesetzliche Equal Pay dem Zeitarbeiter spätestens nach neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes dasselbe Entgelt wie dem vergleichbaren Stammpersonal zu (Unterbrechung erst ab einer Pause über drei Monate). Der Grundsatz gilt für jede Vergütung, etwa vermögenswirksame Leistungen oder Zuschläge. Verdient die Kraft bereits mehr, wird nicht abgesenkt (Besitzstandswahrung). Über den Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG erhält der Zeitarbeiter den Vergleichswert; fehlt vergleichbares Stammpersonal, gilt ein fiktives Entgelt in Höhe dessen, was er als Festangestellter beim Kunden erhielte.

Tarifvertragliche Unterschiede

Das tarifliche Equal Pay unterscheidet sich vom gesetzlichen: Die vollständige Angleichung muss erst nach maximal 15 Monaten ununterbrochenen Einsatzes erfolgen (auch hier gilt die Regel der über dreimonatigen Pause). Die Angleichung erfolgt sukzessiv – die erste Erhöhung meist nach einer Einarbeitungszeit von sechs Wochen. Die Höhe der Zuschläge hängt von Entgeltgruppe (1 bis 9), Einsatzort und -zeitraum ab.

Was regeln die Tarifverträge sonst noch?

Es bestehen zwei gültige Flächentarifverträge, die der DGB mit dem BAP bzw. dem iGZ geschlossen hat; obwohl BAP und iGZ sich 2023 zum GVP zusammengeschlossen haben, gelten die Einzelverträge vorerst weiter. Kernpunkte des Basistarifs sind die Regelung aller wesentlichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Jahressonderzahlungen, Zuschläge), ein neunstufiges Entgeltsystem, Entgeltgruppen ausschließlich nach ausgeübter Tätigkeit (nicht nach Qualifikation), ein verstetigtes Monatsentgelt und ein flexibles Arbeitszeitkonto.

Häufige Fragen

Wer bekommt Branchenzuschläge – und woher weiß ich die Branche?

Nur Personaldienstleister und Mitarbeiter bestimmter Branchen. Die Branchenzugehörigkeit muss der Entleiher angeben; sie lässt sich u. a. bei der Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern oder dem Gewerbeamt erfragen.

Wonach richtet sich die Höhe des Branchenzuschlags?

Nach Entgeltgruppe (1 bis 9), Einsatzort und Einsatzzeitraum. Über die Zeit steigt der Zuschlag progressiv um bis zu 65 %.

Was gilt, wenn es kein vergleichbares Stammpersonal gibt?

Dann kommt ein fiktives Entgelt zum Tragen – bemessen an dem Betrag, den der Zeitarbeiter als Festangestellter beim Kunden erhalten würde. Den Vergleichswert kann er nach § 13 AÜG erfragen.

Werden bereits höhere Löhne durch den TV BZ gesenkt?

Nein. Verdient die Kraft mehr als den zuschlagspflichtigen Satz, greift die Besitzstandswahrung – das Entgelt wird nicht auf Equal Pay abgesenkt.

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