Definition und Einordnung
Eine Ausschreibung ist das strukturierte Verfahren, mit dem ein Unternehmen Personaldienstleistungen an geeignete Anbieter vergibt. Anforderungen, Konditionen und Bewertungskriterien werden vorab definiert, sodass Angebote objektiv vergleichbar werden.
Anders als bei einer spontanen Anfrage bei einzelnen Dienstleistern schafft die Ausschreibung Transparenz und Wettbewerb – und dokumentiert die Vergabe nachvollziehbar.
Wie läuft eine Ausschreibung ab?
Typisch sind vier Schritte: Anforderungen und Kriterien definieren, geeignete Dienstleister einladen, Angebote nach einheitlichem Raster vergleichen und die Vergabe dokumentieren. Danach werden die Konditionen meist in einem Rahmenvertrag festgehalten, über den einzelne Bedarfe abgerufen werden. Vergleichbar werden Angebote nur, wenn Verrechnungssätze und Leistungsumfang gleich definiert sind.