Definition und Einordnung
Ein Rahmenvertrag legt die allgemeinen Konditionen für wiederkehrende Einsätze mit einem Personaldienstleister fest – etwa Verrechnungssätze, Haftung, Service-Level und Prozesse. Einzelne Einsätze werden dann per Abruf beauftragt, ohne jedes Mal neu zu verhandeln.
Was gehört in einen Rahmenvertrag?
Typischerweise Verrechnungssätze und Zuschläge, Haftungs- und Compliance-Anforderungen, Service-Level sowie die Abwicklungsprozesse. Rahmenverträge entstehen meist als Ergebnis einer Ausschreibung und bilden die Grundlage für Guided Buying.