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Nachunternehmer: Definition und Compliance

Nachunternehmer erbringen Werkleistungen – mit eigenen Haftungsrisiken für den Auftraggeber. Dieser Eintrag erklärt den Begriff, die Risiken und die Compliance-Pflichten.

Key Facts
  • Erbringt Leistungen auf Basis eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB).
  • Der Auftraggeber kann für Mindestlohn- und SV-Verstöße mithaften.
  • Mindestlohn-Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden.
  • Absicherung über die laufende Prüfung von Nachweisen.

Definition und Einordnung

Ein Nachunternehmer (Werkvertragsnehmer) ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Werkvertrags eine abgegrenzte Leistung erbringt und dafür einen Erfolg schuldet – anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Arbeitskraft überlassen wird.

Nachunternehmer werden oft parallel zu Zeitarbeit eingesetzt, etwa für abgrenzbare Gewerke. Rechtlich gelten für sie das Werkvertragsrecht und – über die Lieferkette – zunehmend Sorgfaltspflichten.

Welche Risiken bestehen für den Auftraggeber?

Der Auftraggeber kann für Verstöße des Nachunternehmers mithaften – etwa bei Mindestlohn (Bußgelder bis 500.000 Euro), fehlenden Sozialversicherungsmeldungen oder Arbeitsschutz. Verstöße gegen den Arbeitsschutz können sogar zu einem Strafverfahren mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen. Die Absicherung gelingt über die laufende, automatisierte Prüfung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und weiteren Nachweisen.

Wie prüft man Nachunternehmer effizient?

Sinnvoll ist eine feste Liste geforderter Nachweise, die bei allen Nachunternehmern automatisiert angefragt, ausgelesen und versioniert abgelegt wird. So entsteht je Nachunternehmer ein Compliance-Status, der fehlende oder ablaufende Dokumente sichtbar macht – die Grundlage, um die Haftungsrisiken beherrschbar zu halten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nachunternehmer und Leiharbeit?

Der Nachunternehmer schuldet über einen Werkvertrag einen Erfolg und arbeitet weisungsfrei; bei Leiharbeit wird Arbeitskraft überlassen und der Entleiher ist weisungsbefugt.

Haftet der Auftraggeber für den Mindestlohn des Nachunternehmers?

Ja, er kann für Mindestlohnverstöße mithaften; solche Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 Euro geahndet werden.

Welche Nachweise sollte man von Nachunternehmern verlangen?

Unter anderem Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Nachweise zur Sozialversicherung und zum Arbeitsschutz – laufend geprüft, nicht nur einmalig.

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