Definition und Einordnung
Ein Nachunternehmer (Werkvertragsnehmer) ist ein Unternehmen, das im Rahmen eines Werkvertrags eine abgegrenzte Leistung erbringt und dafür einen Erfolg schuldet – anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Arbeitskraft überlassen wird.
Nachunternehmer werden oft parallel zu Zeitarbeit eingesetzt, etwa für abgrenzbare Gewerke. Rechtlich gelten für sie das Werkvertragsrecht und – über die Lieferkette – zunehmend Sorgfaltspflichten.
Welche Risiken bestehen für den Auftraggeber?
Der Auftraggeber kann für Verstöße des Nachunternehmers mithaften – etwa bei Mindestlohn (Bußgelder bis 500.000 Euro), fehlenden Sozialversicherungsmeldungen oder Arbeitsschutz. Verstöße gegen den Arbeitsschutz können sogar zu einem Strafverfahren mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen. Die Absicherung gelingt über die laufende, automatisierte Prüfung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und weiteren Nachweisen.
Wie prüft man Nachunternehmer effizient?
Sinnvoll ist eine feste Liste geforderter Nachweise, die bei allen Nachunternehmern automatisiert angefragt, ausgelesen und versioniert abgelegt wird. So entsteht je Nachunternehmer ein Compliance-Status, der fehlende oder ablaufende Dokumente sichtbar macht – die Grundlage, um die Haftungsrisiken beherrschbar zu halten.