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Mindestlohn in der Zeitarbeit

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist eine eigene Lohnuntergrenze der Branche. Dieser Eintrag erklärt den Begriff, die aktuellen Sätze und das Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn.

Key Facts
  • Branchenspezifische Lohnuntergrenze der Zeitarbeit.
  • Aktuell 14,00 € (bis Feb. 2025) bzw. 14,53 € brutto/Stunde (ab März 2025).
  • Grundlage: Verordnung zur Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Definition und Einordnung

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist die branchenspezifische Lohnuntergrenze, die Leiharbeitnehmern mindestens gezahlt werden muss. Er beruht auf einer Verordnung auf Basis der Tarifverträge der Branche und darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Er bildet die unterste Stufe der Entlohnung: Darüber greifen Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche und Dauer, bis schließlich Equal Pay das Niveau der Stammbelegschaft erreicht.

Aktuelle Sätze und Rechtsgrundlage

Grundlage ist die sechste Verordnung zur Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, gültig seit dem 1. November 2024. Die deutschlandweit einheitlichen Sätze betragen 14,00 Euro brutto pro Stunde (1. November 2024 bis 28. Februar 2025) und 14,53 Euro (1. März 2025 bis 30. September 2025); eine Differenzierung nach West und Ost besteht nicht. Die Regelung war bis zum 30. September 2025 befristet; für Einsätze danach gilt die jeweils aktuelle Lohnuntergrenzenverordnung.

Ziel und Geltungsbereich

Die Verordnung soll Lohndumping verhindern, die soziale Absicherung von Zeitarbeitnehmenden stärken und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Arbeitgebern beseitigen. Sie gilt für alle Zeitarbeitnehmenden in der Arbeitnehmerüberlassung – sowohl für in Deutschland beschäftigte Kräfte als auch für Arbeitnehmende ausländischer Unternehmen, die nach Deutschland entsandt werden.

Wann muss der Lohn ausgezahlt werden?

Das Entgelt muss spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats ausgezahlt werden. Für Stunden, die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehen, gelten Ausnahmen: Hier können tarifvertragliche Regelungen greifen, etwa zu Arbeitszeitkonten.

Häufige Fragen

Ist der Mindestlohn in der Zeitarbeit höher als der gesetzliche?

Ja, in der Regel liegt die Lohnuntergrenze der Zeitarbeit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und darf ihn nicht unterschreiten.

Gilt in Ost und West derselbe Satz?

Ja. Die aktuelle Verordnung sieht keine Differenzierung nach West und Ost vor.

Bis wann muss der Lohn ausgezahlt werden?

Spätestens am 15. Bankarbeitstag des Folgemonats.

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