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Tarifvertrag Zeitarbeit: Definition

Tarifverträge der Zeitarbeit setzen den Rahmen für Entgelt und Bedingungen. Dieser Eintrag erklärt den Begriff, die Tarifparteien und die Rolle im AÜG.

Key Facts
  • Branchentarifvertrag für Entgelt und Bedingungen der Zeitarbeit.
  • Geschlossen zwischen Arbeitgeberverbänden (GVP) und DGB-Gewerkschaften.
  • BAP und iGZ vereinigten sich 2023 zum GVP.
  • Grundlage für Branchenmindestlohn und Branchenzuschläge.

Definition und Einordnung

Ein Tarifvertrag Zeitarbeit ist ein Branchentarifvertrag, der Entgelt, Arbeitszeit und weitere Bedingungen für Leiharbeitnehmer verbindlich regelt. Es bestehen zwei Flächentarifverträge für die Zeitarbeit in Deutschland.

Auf Arbeitgeberseite verhandeln die im GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) zusammengeschlossenen Verbände – die früheren Verbände BAP und iGZ haben sich 2023 zum GVP vereinigt. Auf Arbeitnehmerseite verhandeln die DGB-Gewerkschaften.

Warum sind Tarifverträge in der Zeitarbeit wichtig?

Sie bilden die Grundlage für den Branchenmindestlohn und die Branchenzuschläge und regeln unter anderem Höchstüberlassungsdauer, Equal Treatment und Equal Pay. Nur über einen Tarifvertrag sind zeitlich begrenzte Abweichungen von Equal Pay zulässig.

Häufige Fragen

Was ist aus iGZ und BAP geworden?

Die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit haben sich 2023 zum GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) zusammengeschlossen.

Muss jede Zeitarbeitsfirma tarifgebunden sein?

Nicht zwingend, aber ohne Tarifbindung gelten die gesetzlichen Regeln (etwa Equal Pay ab dem ersten Tag) strenger; deshalb wenden die meisten Personaldienstleister einen Branchentarifvertrag an.

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