Definition und Einordnung
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis darüber, welches nationale Sozialversicherungsrecht für eine Person gilt, die vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeitet. Grundlage ist die europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; die Bescheinigung stellt sicher, dass eine Person zur selben Zeit nur in einem Staat Beiträge zahlt.
Für den Einsatz von Fremdpersonal ist die A1-Bescheinigung überall dort relevant, wo Kräfte über eine Landesgrenze hinweg tätig werden – sei es bei Entsendung, Montage oder Projekten im Ausland. Sie ist an die einzelne Person und den konkreten Einsatz gebunden und muss vor Beginn vorliegen.
Wer stellt die A1-Bescheinigung aus?
Ausgestellt wird sie vom Sozialversicherungsträger des Heimatstaats – in Deutschland von der zuständigen Krankenkasse, bei privat Versicherten von der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag läuft in der Regel elektronisch über den Arbeitgeber, bei Zeitarbeit also über den Personaldienstleister als Arbeitgeber der überlassenen Kraft.
Welche Risiken bestehen ohne A1-Bescheinigung?
Fehlt die Bescheinigung bei einer Kontrolle, drohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Einsatzland und Bußgelder; der Einsatz kann als nicht ordnungsgemäß gewertet werden. Weil Prüfungen auch beim Auftraggeber ansetzen, sollten Einsatzbetriebe die Gültigkeit als Teil ihrer Compliance-Prüfung der Dienstleister behandeln.