Definition und Einordnung
Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel sind die behördlichen Genehmigungen, die eine ausländische Person benötigt, um in Deutschland legal zu leben und zu arbeiten. Der Aufenthaltstitel erlaubt den Aufenthalt; ob und in welchem Umfang gearbeitet werden darf, ergibt sich aus der darin enthaltenen Arbeitserlaubnis.
Für Staatsangehörige der EU und des EWR gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit – sie brauchen keine gesonderte Erlaubnis. Für Drittstaatsangehörige hängt die Beschäftigung dagegen vom konkreten Titel und dessen Auflagen ab.
Worauf sollten Einsatzbetriebe achten?
Entscheidend ist nicht nur, ob ein Titel vorliegt, sondern ob er die konkrete Tätigkeit und den Umfang abdeckt und noch gültig ist. Gerade bei längeren Einsätzen laufen Titel während der Beschäftigung ab – ohne Frühwarnung fällt das oft erst bei einer Prüfung auf. Ein VMS mit Fristenüberwachung meldet ablaufende Dokumente automatisch, sodass der Einsatz durchgängig zulässig bleibt.