Definition und Einordnung
Das Statusfeststellungsverfahren ist das Verfahren der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV, mit dem verbindlich geklärt wird, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Es beugt der Scheinselbstständigkeit vor.
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Beteiligten reichen Angaben zur tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit ein. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet Merkmale wie Weisungsbindung, Eingliederung und unternehmerisches Risiko und stellt den sozialversicherungsrechtlichen Status verbindlich fest. Das schafft Klarheit, bevor aus einer unklaren Beauftragung teure Nachzahlungen werden.