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Statusfeststellungsverfahren: Definition

Das Statusfeststellungsverfahren schafft Rechtssicherheit bei der Frage „selbstständig oder angestellt". Dieser Eintrag erklärt Ablauf, Zweck und Nutzen.

Key Facts
  • Verfahren der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV.
  • Klärt verbindlich: selbstständig oder abhängig beschäftigt.
  • Beugt Scheinselbstständigkeit und Beitragsnachzahlungen vor.
  • Kann von Auftraggeber oder Auftragnehmer angestoßen werden.

Definition und Einordnung

Das Statusfeststellungsverfahren ist das Verfahren der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV, mit dem verbindlich geklärt wird, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird. Es beugt der Scheinselbstständigkeit vor.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Beteiligten reichen Angaben zur tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit ein. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet Merkmale wie Weisungsbindung, Eingliederung und unternehmerisches Risiko und stellt den sozialversicherungsrechtlichen Status verbindlich fest. Das schafft Klarheit, bevor aus einer unklaren Beauftragung teure Nachzahlungen werden.

Häufige Fragen

Wann sollte man ein Statusfeststellungsverfahren einleiten?

Immer dann, wenn unklar ist, ob ein Auftragsverhältnis als selbstständig gilt – idealerweise vor Beginn der Zusammenarbeit.

Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?

Ja. Die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung ist verbindlich und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

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