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Zeitarbeit · Wissen

Geschichte und Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

Kurz gesagt

Zeitarbeit ist heute ein etabliertes Instrument – ihre Wurzeln reichen aber über ein Jahrhundert zurück. Von den ersten Regelungen der 1920er über das AÜG 1972 bis zu den Reformen von 2017: ein Überblick über die wichtigsten Stationen.

Key Takeaways
  • Das moderne Personalleasing entstand nach dem Zweiten Weltkrieg; 1962 eröffnete die erste deutsche Niederlassung.
  • 1972 trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft und schuf sozialen Mindestschutz.
  • 2017 wurden Höchstüberlassungsdauer (18 Monate) und Equal Pay (nach 9 Monaten) verankert.
  • Heute arbeiten rund 830.000 Menschen in der Zeitarbeit – etwa 2 % der Erwerbstätigen.

Zeitarbeit ist heute ein etabliertes Instrument zur Deckung kurzfristiger Personalbedarfe. In Deutschland gibt es die Vermittlung von Arbeitskräften jedoch schon seit über einem Jahrhundert – und sie hat sich stark gewandelt.

Die ersten Formen

Die rechtliche Regelung begann 1922 mit dem Arbeitsnachweisgesetz, dessen Kern 1927 ins AVAVG überging. 1931 wurden Vermittlern volle Arbeitgeberpflichten auferlegt, 1935 kam unter nationalsozialistischer Herrschaft der komplette Stopp. Das moderne Personalleasing entstand erst nach dem Zweiten Weltkrieg.

Anfänge und erste Firmen

1948 gründeten die US-Anwälte Aaron Scheinfeld und Elmer Winter mit Manpower Inc. die erste Zeitarbeitsfirma. Das Modell verbreitete sich rasch und kam über Paris und London (1956) nach Europa. 1962 eröffnete ADIA Interim (heute Adecco) die erste deutsche Niederlassung in Hamburg – damals noch gegen geltendes Recht, weshalb die Bundesanstalt für Arbeit Strafanträge stellte.

Das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz

Am 4. April 1967 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Arbeitsvermittlungsmonopol mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) unvereinbar ist. 1970 forderte das Bundessozialgericht sozialen Mindestschutz. 1972 trat schließlich das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in Kraft – mit Erlaubnispflicht, staatlicher Kontrolle und arbeits- sowie sozialrechtlichem Schutz.

Die wichtigsten Reformen

Seither wurde das AÜG kontinuierlich reformiert:

  • 1985–1997: schrittweise Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer von drei auf zwölf Monate.
  • 2004: Aufhebung der Höchstdauer und gesetzliche Verankerung von Equal Treatment (Hartz-Reformen).
  • 2011: allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze und „Drehtürklausel" gegen Umgehungen.
  • 2017: Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt, Equal Pay nach 9 Monaten verpflichtend.

Zeitarbeit heute

Während der Corona-Pandemie 2020 half Personalleasing, Lücken in systemrelevanten Berufen zu schließen. Ende 2023 fusionierten die Verbände BAP und iGZ zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Heute beschäftigt die Zeitarbeit rund 830.000 Menschen – etwa 2 Prozent der Erwerbstätigen – und federt vor allem Marktvolatilität und betriebliche Schwankungen ab.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es Zeitarbeit in Deutschland?

Erste Regelungen stammen aus den 1920er-Jahren; das moderne Personalleasing entstand nach dem Zweiten Weltkrieg, die erste deutsche Niederlassung eröffnete 1962.

Wann trat das AÜG in Kraft?

1972 – das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung schuf Erlaubnispflicht und sozialen Mindestschutz.

Was änderte sich 2017?

Die Höchstüberlassungsdauer wurde auf 18 Monate begrenzt und Equal Pay nach 9 Monaten verpflichtend.

Wie viele Menschen arbeiten in der Zeitarbeit?

Rund 830.000 – etwa 2 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland.

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Pactos Redaktion
Markt & Wissen

Das Pactos-Team schreibt über Fremdpersonal, AÜG-Compliance und Vendor Management, praxisnah für Einkauf, HR und Finance.

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