Definition und Einordnung
Eine E-Signatur ist die elektronische Unterschrift, mit der Verträge und Dokumente rechtssicher und ohne Medienbruch digital unterzeichnet werden. In der EU regelt die eIDAS-Verordnung die verschiedenen Stufen – von der einfachen bis zur qualifizierten elektronischen Signatur.
Im Fremdpersonal beschleunigt sie vor allem Einsatz- und Überlassungsverträge, die oft kurzfristig zustande kommen müssen.
Welchen Nutzen bringt die E-Signatur im Fremdpersonal?
Gerade bei kurzfristigen Einsätzen entscheidet Geschwindigkeit: Verträge müssen oft innerhalb von Stunden unterschrieben sein. Die E-Signatur macht das ortsunabhängig möglich – mit lückenloser Dokumentation. Im Onboarding sorgt sie zusammen mit digitalen Checklisten dafür, dass Einsätze schneller und einheitlich starten.